Der Gesetzgeber sieht vor, dass Software dem Stand der Technik entsprechen muss. Stand der Technik bei Software ist wiederum, dass Software Fehler beinhaltet, die die wesentlichen Funktionen aber nicht beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Ein Kunde kann von der gekauften Software nicht verlangen, dass sie fehlerfrei ist, sondern nur, dass sie „im Wesentlichen“ funktioniert. Traurig, aber wahr.